Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden
der Cassiber AG für die Fernnutzung der zur Verfügung gestellten Software und Kundenplattform sowie für weitere damit zusammenhängende Dienstleistungen
I. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Cassiber AG, Technoparkstr. 1, 8005 Zürich (nachfolgend „Cassiber“) und ihren Kunden in Bezug auf die Fernnutzung der zur Verfügung gestellten Software und der Kundenplattform sowie für weitere Dienstleistungen, die mit der Fernnutzung der Plattform zusammenhängen (nachfolgend „Zusatzdienstleistungen“).
- Die deutsche Fassung der vorliegenden AGB hat in jedem Falle den Vorrang im Verhältnis zu einer Übersetzung der AGB. Eine fehlerhafte Übersetzung der AGB bzw. durch die Übersetzung geschaffene Interpretationsmöglichkeiten wirken sich nicht auf die Rechte und Pflichten des Kunden oder von Cassiber aus.
- Diese AGB gehen früher vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Geschäftsbedingungen des Kunden vor. In der vorbehaltlosen Entgegennahme der Vertragsgegenstände durch Cassiber liegt keine Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.
- Mit der Annahme eines Angebotes respektive mit dem Bezug von Dienstleistungen anerkennt der Kunde diese AGB. Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftlichkeit.
- Der Kunde und Cassiber (gemeinsam nachfolgend „Parteien“) vereinbaren demzufolge was folgt:
II. LEISTUNGEN CASSIBER
- Cassiber gewährt dem Kunden das nicht-ausschliessliche Recht, die auf ihrer Plattform zu Verfügung gestellten Software unter Beachtung der von Cassiber festgelegten Systemvoraussetzungen und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „vertragsgemässe Nutzung“) für die auf der Server-Plattform von Cassiber einzurichtende Kundenplattform zu nutzen und der im Vertrag spezifizierten Anzahl Nutzer des Kunden den Zugang zur Kundenplattform zu verschaffen. Die vertragsgemässe Nutzung kann auf der Plattform zusätzlich ausserhalb dieser AGB weiter spezifiziert und kommuniziert werden.
- Cassiber stellt dem Kunden die Software einschliesslich der dazugehörigen Anwenderdokumentation über Fernnutzung über eine Telekommunikationsverbindung, d.h. on demand, zur Verfügung.
- Ab dem Zeitpunkt, in dem Cassiber dem Kunden seine Kundenplattform zugänglich macht, ist Cassiber berechtigt, für die Nutzung der Software eine Testphase nach eigenem Ermessen vorzusehen. Nach Abschluss der Testphase informiert Cassiber den Kunden über die Auswertung der Ergebnisse per Email.
- Die Software wird auf einem Server von Cassiber betrieben und zur Nutzung durch den Kunden während der vereinbarten Nutzungszeit bereitgestellt. Der Kunde kann die von Cassiber zur Verfügung gestellte Kundenplattform für den Einbezug verschiedener Anspruchsgruppen (bspw. Vertragspartner, Mitarbeiter, Kunden/Konsumenten) für die Erzeugung von Informationen nutzen. Die Kundenplattform wird grundsätzlich in die Plattform von Cassiber eingebettet und enthält ein standardisiertes Layout von Cassiber. Auf Wunsch des Kunden stellt Cassiber dem Kunden eine Kundenplattform mit individualisiertem Layout unter Einbindung etwaiger Logos und Marken des Kunden zur Verfügung. Die konkrete Gestaltung erfolgt in gemeinsamer Absprache der Parteien.
- Cassiber ist im Rahmen der betrieblichen Ressourcen bestrebt, nach Abschluss der Testphase und während der vereinbarten Nutzungszeit, die Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen, der Ausbau der Dienstleistungen etc. können vorübergehende Betriebsunterbrechungen erforderlich machen. Der Kunde wird über solche Betriebsunterbrechungen frühzeitig informiert, wenn dies aufgrund der Umstände möglich ist. Cassiber bemüht sich nach besten Kräften, unvorhergesehene Unterbrüche der Nutzung so schnell wie möglich zu beheben.
- Entwickelt Cassiber neue Applikationen bzw. Ergänzungen zu bestehenden Applikationen (gemeinsam nachfolgend „Features“), so können diese dem Kunden jederzeit angeboten werden. Ein Anspruch des Kunden auf die Nutzung der von Cassiber nach dem Vertragsabschluss entwickelten bzw. lancierten Features besteht nicht. Für einzelne Features kann jeweils auch eine Testphase vorgesehen sein.
III. RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
- Der Kunde ist zur Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software berechtigt und verpflichtet. Ist die Nutzung der aktuellsten Version der Software aufgrund der kundenseitigen technischen Systemvoraussetzungen nicht möglich, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu künden. Cassiber ist in keinem Fall verpflichtet, die aktuellste Version den Systemgegebenheiten des Kunden anzupassen oder dem Kunden für die verbleibende Vertragsdauer die mit seinem System kompatible Version zur Verfügung zu stellen. Bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden aufgrund fehlender Systemkompatibilität mit der aktuellsten Softwareversion erstattet Cassiber dem Kunden eine allfällig bereits bezahlte Vergütung für hinfällig werdende Leistungen pro rata temporis zurück. Mit der Ausübung des Kündigungsrechts durch den Kunden endet sein Nutzungsrecht an der Software und der Anwenderdokumentation.
- Cassiber ist nicht verpflichtet dem Kunden die Aktualisierung der Software mitzuteilen, sofern sich für den Kunden keine Einschränkungen in der bisherigen Nutzung ergeben. Resultieren durch Verbesserungen bzw. Anpassungen der Software nach Ermessen von Cassiber Einschränkungen für den Kunden, wird Cassiber dem Kunden die Aktualisierung der Software mindestens 10 Tage im Voraus per Email mitteilen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht schriftlich innert 10 Tagen nach Erhalt der Email, akzeptiert er stillschweigend die Aktualisierung der Software. Bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden aufgrund einer Einschränkung der bisherigen Nutzung erstattet Cassiber dem Kunden eine allfällig bereits bezahlte Vergütung für hinfällig werdende Leistungen pro rata temporis zurück. Mit der Ausübung des Kündigungsrechts durch den Kunden endet sein Nutzungsrecht an der Software und der Anwenderdokumentation.
- Die vertragsgemässe Nutzung der Software beinhaltet auch das Recht zur Nutzung der Anwenderdokumentation. Es wird vorausgesetzt, dass der Kunde die Software ohne weitere Schulung oder sonstige Unterstützung durch Cassiber nutzen kann. Vorbehältlich einer entsprechenden separaten Vereinbarung, trifft Cassiber daher keine Schulungs- und Supportverpflichtungen.
- Der Kunde kann die von Cassiber zur Verfügung gestellte Kundenplattform für den Einbezug verschiedener Anspruchsgruppen für die Erzeugung von Informationen nutzen und zu diesem Zweck der im Vertrag spezifizierten Anzahl Nutzer Zugang zur Kundenplattform einräumen. Der Kunde hat Cassiber eine Änderung der Anzahl Nutzer mitzuteilen.
- Wünscht der Kunde eine individualisierte Kundenplattform, so hat er Cassiber die für das individualisierte Layout notwendigen Grafiken, Logos, etc. rechtzeitig zu übermitteln. Der Kunde räumt Cassiber während der Dauer der Vereinbarung die für die Einbindung in die Kundenplattform notwendigen Nutzungsrechte an diesen grafischen Elementen ein und steht gegenüber Cassiber dafür ein, dass er Eigentümer sämtlicher Rechte an diesen grafischen Elementen ist und die Verwendung derselben auf der Kundenplattform keine Rechte Dritter verletzen.
- Der Kunde zeichnet alleine verantwortlich für die Nutzung der Kundenplattform durch die seinen Anspruchsgruppen zugehörigen Nutzer. Cassiber ist insbesondere nicht verpflichtet, die Nutzung der Kundenplattform durch diese Nutzer zu überprüfen oder zu überwachen und lehnt jegliche Haftung für allfällige Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung der Kundenplattform, durch die seinen Anspruchsgruppen zugehörigen Nutzer entstehen, ab. Es obliegt dem Kunden, das Rechtsverhältnis zwischen ihm und den diesen Nutzern insbesondere in Bezug auf die von diesen übermittelten Informationen zu regeln. Cassiber ermöglicht dem Kunden, seine diesbezüglichen Richtlinien für Benutzer auf der Plattform nach dem Log-in aufzuführen bzw. kundenspezifisch sichtbar zu machen.
- Das Eigentum an den von den Anspruchgruppen eingegebenen Informationen steht im Verhältnis zwischen Cassiber und dem Kunden dem Kunden zu, sofern der Kunde im Zeitpunkt der Übertragung der Information als Adressat klar identifizierbar ist und einen gültigen Kundenvertrag mit Cassiber hat. Als Informationen werden alle auf der Plattform gespeicherten schriftlichen und mündlichen Angaben, unabhängig von deren Übertragungs-, Aufbewahrungs- oder Ausgestaltungsform verstanden.
- Ist der Adressat einer Information nicht klar identifizierbar oder besteht keine Vertrag zwischen dem Adressaten und Cassiber, gilt der Informationsgeber als Eigentümer der Information, sofern dieser im Zeitpunkt der Übertragung als solcher identifizierbar ist. Kann der Informationsgeber über die Plattform nicht klar identifiziert werden, so gilt Cassiber als Eigentümer der Information.
- Die Parteien anerkennen, dass alle im Rahmen mit der Nutzung der Plattform bereits bestehenden und künftig entstehenden Immaterialgüterrechte, insbesondere Urheberrechte, seien diese sowohl originär als auch derivativ, zu Eigentum von jener Person werden, die in Anlehnung an die vorangehenden Bestimmungen als Eigentümer identifiziert wurde. Der Kunde kann in seinen Richtlinien zugunsten seiner Nutzer abweichende Bestimmungen vorsehen.
- Erlässt der Kunde Richtlinien, die er auf der Plattform den Anspruchsgruppen zugehörigen Nutzern zugänglich macht, so ist der Kunde verpflichtet, sich an diese zu halten. Cassiber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Einhaltung der Richtlinien zu überprüfen, insbesondere wenn einzelne Nutzer Cassiber auf eine mögliche Verletzung der Richtlinien aufmerksam machen. Im Allgemeinen bestehen für Cassiber jedoch keine Prüfungsobliegenheiten und –pflichten.
IV. DATENSPEICHERUNG/DATENSICHERUNG
- Die Speicherung von Daten, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Software und Kundenplattform entstehen, erfolgt auf den Servern von Cassiber. Als Daten gelten alle durch die Benutzung des Systems vom Kunden und den Nutzern der Kundenplattform generierten und selber eingetragenen Daten (Ideen, Benutzerinformationen, etc.). Die dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherkapazität richtet sich nach der Produktauswahl bzw. nach Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Der Kunde kann auf die gespeicherten Daten innerhalb der vereinbarten Nutzungszeiten jederzeit zugreifen. Für die Verarbeitung der Daten ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich, ausser die Verarbeitung der Daten wird vertraglich Cassiber übertragen.
- Cassiber ist für die Sicherung der auf den Datenservern gespeicherten Daten des Kunden verantwortlich. Die Datensicherung erfolgt täglich, so dass jeweils die Daten des Vortages bis zur darauf folgenden Datensicherung aufbewahrt werden.
- Der Kunde ist berechtigt, die auf seiner Kundenplattform gespeicherten Daten auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu exportieren und zu speichern. Cassiber ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, dem Kunden eine Kopie der auf dem Datenserver gespeicherten Daten herauszugeben, dies gilt auch im Fall der Vertragsbeendigung. Auf Verlangen des Kunden und gegen Entrichtung einer separaten Vergütung kann Cassiber dem Kunden die Daten auf einen geeigneten Datenträger sichern und übergeben.
- Cassiber ist berechtigt, die Daten des Kunden unverzüglich nach Vertragsbeendigung und ohne weitere Vorankündigung zu löschen. Gemäss separater Vereinbarung werden die Daten aufbewahrt und nach einem Vertragsunterbruch wieder zur Verfügung gestellt. Die Aufbewahrung und Wiederherstellung der Daten werden ebenfalls als kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen gegen Entgelt erbracht.
V. DATENSCHUTZ
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, sofern im Rahmen eines diesen AGB unterstehenden Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber den Anwendern seiner Kundenplattform eine entsprechende Datenschutzerklärung für anwendbar zu erklären oder die Einhaltung der Datenschutzerklärung von Cassiber zu bestätigen. Für die Verwendung der Daten durch Cassiber gilt deren Datenschutzerklärung.
- Cassiber wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstösst, wird er den Kunden darauf hinweisen. Im Allgemeinen besteht für Cassiber aber keine Pflicht, die Daten des Kunden und deren Verwendung durch den Kunden auf Rechtsverstösse zu überprüfen.
VI. NUTZUNGSGEBÜHR IN BEZUG AUF DIE FERNNUTZUNG DER SOFTWARE
- Für sämtliche von Cassiber erbrachten Leistungen über Fernnutzung ist der Kunde zur Zahlung einer Nutzungsgebühr nach Massgabe der Angebotsausschreibung auf der Plattform im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Angebots durch den Kunden verpflichtet. Die Angaben auf der Plattform verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) exklusive Mehrwertsteuer oder sonstigen Abgaben.
- Preisänderungen während einer vereinbarten festen Vertragsdauer bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der gegenseitigen Übereinkunft der Parteien. Nach Ablauf der festen Vertragsdauer anerkennt der Kunde im Falle einer Vertragsverlängerung stillschweigend die auf der Plattform im Zeitpunkt der Vertragsverlängerung neu geltenden Preise.
- Die Nutzungsgebühr wird dem Kunden gemäss den im Vertrag festgelegten Bedingungen in Rechnung gestellt. Grundsätzlich erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus.
- Die Nutzungsgebühr wird von Cassiber zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer oder sonstigen Abgaben in Rechnung gestellt. Rechnungen von Cassiber sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug und unter Ausschluss der Verrechnung zur Zahlung durch den Kunden fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
- Cassiber ist berechtigt, die Zahlung durch den Kunden und damit auch den Vertragsabschluss von der Begleichung des fälligen Betrages mittels einer Kreditkarte abhängig zu machen. Cassiber ist jedoch nicht verpflichtet, die Anbindung an verschiedene Kreditkartengesellschaften zu gewährleisten.
- Berechnet sich die zu zahlende Nutzungsgebühr nach der Anzahl der Nutzer des Kunden, erfolgt die Rechnungsstellung auf Basis der Anzahl der Nutzer am Ende des vorangehenden Quartals. Erfolgt die Rechnungsstellung für ein Jahr im Voraus, so kann Cassiber innerhalb dieses Jahres nach jedem Quartal die Anzahl neu erfasster Nutzer ermitteln. Für diese Nutzer wird sodann eine Nutzungsgebühr für die noch ausstehenden Quartale im Verhältnis zur Nutzungszeit in Rechnung gestellt.
- In Bezug auf die Zahlung mit Kreditkarte berechtigt der Kunde Cassiber, für die periodengerechte Erfassung der Nutzungsgebühr den bei der ersten Zahlung erfassten Betrag entsprechend der Anzahl Nutzer für die erneute Abrechnung per Kreditkarte anzupassen und abzurechnen.
- Cassiber ist berechtigt, dem sich in Verzug befindenden Kunden den Zugang zur Plattform zeitlich beschränkt oder gänzlich zu unterbinden. Dies gilt auch für offene Beträge in Bezug auf erbrachte Zusatzdienstleistungen gemäss Ziffer VII.
VII. VERGÜTUNG VON KOSTENPFLICHTIGEN ZUSATZDIENSTLEISTUNGEN
- Für die von Cassiber allfällig erbrachten kostenpflichtigen Zusatzdienstleistungen ist der Kunde zur Zahlung einer Vergütung nach Massgabe der Angebotsausschreibung auf der Plattform im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Zusatzdienstleistung oder, sofern nicht dort aufgeführt, nach Vereinbarung der Parteien verpflichtet. Sämtliche Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) exklusive Mehrwertsteuer oder sonstigen Abgaben.
- Sind bestimmte Zusatzdienstleistungen an eine feste Vertragsdauer geknüpft, so gilt in Bezug auf Preisänderungen während der Vertragsdauer Ziffer VI.2.
- Der Vergütungsbetrag für Zusatzdienstleistungen wird grundsätzlich nachträglich gemäss den im Vertrag betreffend Zusatzdienstleistungen vereinbarten Bedingungen in Rechnung gestellt.
- Der Betrag wird von Cassiber zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer oder sonstigen Abgaben in Rechnung gestellt. Rechnungen von Cassiber sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug und unter Ausschluss der Verrechnung zur Zahlung durch den Kunden fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
- Cassiber kann dem Kunden ermöglichen, die Zahlung eines Betrages mittels einer Kreditkarte vorzunehmen. Eine Pflicht für Cassiber hierzu besteht jedoch nicht.
VIII. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG VON CASSIBER
- Cassiber gewährleistet, dass die Software während der Nutzungszeiten bei vertragsgemässer Nutzung die in der Anwenderdokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. Der Kunde anerkennt, dass die Funktionsstörungen der Software auch bei grösserer Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und dass die ununterbrochene Funktionsfähigkeit der Software nicht gewährleistet werden kann.
- Der Kunde muss gegenüber Cassiber eine Funktionsstörung oder Mangel an einer in der Anwenderdokumentation zugesicherten Funktionalität (nachfolgend "Mangel") innert 10 Kalendertagen nach dessen Feststellung ausreichend dokumentiert rügen, ansonsten jegliche Ansprüche gegen Cassiber verwirken.
- Der Kunde ist im Falle von Funktionsstörungen der Software oder Mängel gegenüber Cassiber nur berechtigt, die Behebung der Funktionsstörung bzw. Nachbesserung des Mangels zu verlangen. Als zulässige Massnahme gilt auch die Umgehung oder Unterdrückung der Funktionsstörung bzw. des Mangels. Schlägt die Behebung bzw. Nachbesserung innert angemessener Frist fehl, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu künden. Bei einer Kündigung durch den Kunden aus dem vorgenannten Grund erstattet Cassiber dem Kunden eine allfällig bereits bezahlte Vergütung für hinfällig werdende Leistungen pro rata temporis zurück. Jegliche weitergehende Ansprüche insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Mit der Ausübung des Kündigungsrechts durch den Kunden endet sein Nutzungsrecht an der Software und der Anwenderdokumentation.
- Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden (einschliesslich des Rechts auf Herabsetzung der Nutzungsgebühr oder auf Schadenersatz) sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Cassiber ist von der Gewährleistungspflicht in dem Umfang entbunden, als ein Mangel der Software auf nicht von Cassiber zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
- Cassiber ist zur Einräumung der Nutzungsrechte an der Software frei und berechtigt. Cassiber stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Verletzung dieser Gewährleistung entstehen, sofern und soweit die Ansprüche Dritter ausschliesslich durch die vertragsgemässe Nutzung der Software verursacht worden ist.
- Der Kunde wird Cassiber über geltend gemachte Drittansprüche sofort schriftlich unterrichten und ihn zur Führung der Verteidigung, einschliesslich Abschluss eines Vergleiches, ermächtigen. Der Kunde unterstützt Cassiber in angemessenem und zumutbarem Umfang.
- Cassiber kann zur Abwehr von Drittansprüchen nach seiner Wahl dem Kunden das Recht zur Fortsetzung der Nutzung der Software verschaffen oder die Software ohne eine Verschlechterung der in der Anwenderdokumentation beschriebenen Funktionen austauschen oder ändern. Sollte Cassiber keiner dieser Massnahmen möglich sein, ist Cassiber berechtigt, von einem laufenden Vertrag zurückzutreten. Mit der Ausübung dieses Rechts durch Cassiber endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Software und der Anwenderdokumentation.
- Eine weitergehende Haftung von Cassiber gegenüber dem Kunden im Falle der tatsächlichen oder behaupteten Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.
- Cassiber erbringt ihre Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Die Leistungen von Cassiber werden über das offene Internet erbracht und Cassiber kann keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit sowie die Fehlerfreiheit ihrer Leistungen übernehmen. Cassiber haftet nicht für allfällige Betriebsunterbrüche und/oder technische Störungen und deren Auswirkungen.
- Cassiber haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung der Plattform durch den Kunden, seinen Anspruchsgruppen zugehörigen Nutzern oder durch Dritte entstehen.
- Cassiber haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch vom Kunden beauftragte Dienstleistungen oder vom Kunden erworbene Produkte Dritter entstehen.
- In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als vorhersehbare Schadenshöhe gilt für den einzelnen Schaden die Vertragssumme.
IX. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG DES KUNDEN
- Der Kunde trägt die alleinige Haftung für die Benutzung der Software und der hieraus generierten Daten und Informationen durch den Kunden selber sowie durch die seinen Anspruchsgruppen zugehörigen Nutzer. Cassiber lehnt jegliche Haftung für die Verwendung der Software und der hieraus generierten Daten und Informationen durch den Kunden ab.
- Der Kunde verpflichtet sich, Cassiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung seiner vertraglichen Pflichten resultieren freizuhalten. Der zu ersetzende Schaden umfasst auch die Kosten einer sachgerechten rechtlichen Verteidigung von Cassiber.
X. GEHEIMHALTUNG
- Die Parteien behandeln Daten und Informationen, die ihnen im Rahmen der vertragsgegenständlichen Zusammenarbeit offenbart werden oder zugänglich sind vertraulich und verpflichten sich, diese Daten und Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei nicht ausserhalb der vertragsgegenständlichen Zusammenarbeit zu verwenden und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben bzw. Dritten zugänglich zu machen. Davon ausgenommen sind Tatsachen, die vor Abschluss des Vertragsverhältnisses allgemein zugänglich waren, einer gesetzlichen Offenlegungspflicht unterstehen oder ohne Verschulden von einer der Vertragsparteien bekannt werden. Beide Parteien verpflichten sich, die vorliegende Geheimhaltungspflicht sämtlichen von ihnen für die Zusammenarbeit erlaubterweise beigezogenen Personen (Arbeitnehmer, Dritte) zu überbinden. Die vorliegende Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverändert und solange bestehen, wie ein Geheimhaltungsinteresse an den betreffenden Informationen besteht.
XI. DAUER UND BEENDIGUNG EINES VERTRAGES
- Ein in Zusammenhang mit diesen AGB abgeschlossener Vertrag wird für die im Vertrag angegebene Dauer abgeschlossen. Es gelten zudem die im Vertrag spezifizierten Kündigungsmodalitäten.
- Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos ausserordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und sie diese Verletzung trotz schriftlicher Mahnung durch die andere Partei nicht innerhalb von 10 Tagen behebt.
- Auf Seiten Cassiber ist ein wichtiger Kündigungsgrund gegeben, wenn ein Nutzer des Kunden Cassiber aufgrund einer vermuteten oder tatsächlichen Rechtsverletzung des Kunden oder zur Durchsetzung von Ansprüchen anklagt. Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass durch den Kunden oder deren Nutzer sich ein Reputationsschaden für Cassiber ergibt. Cassiber kann zudem eine Kündigung aussprechen, wenn der Kunde seine auf der Plattform publizierten Richtlinien missachtet.
XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ungültig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Regelung ist durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am ehesten entspricht.
- Für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesen AGB sowie auf Grundlage dieser Bestimmungen geschlossenen Verträge ergeben, gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 1980).
- Ausschliesslichen Gerichtsstand bilden die ordentlichen Gerichte am Sitz von Cassiber. Alternativ ist Cassiber berechtigt, den Kunden an seinem Domizil zu belangen.
- Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB oder zu Verträgen bedürfen der Schriftform.
- Ein zwischen den Parteien abgeschlossener Vertrag oder einzelne daraus entspringende Recht und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten oder übertragen werden.
Cassiber AG, Zürich, Juli 2008
Version 2008/1.0